AAÜG — InhaltsübersichtGesetzAnlage 1 AAÜGZusatzversorgungssystemeGesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets · Dritter Abschnitt § 18Anlage 2 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 18